Aktiver Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau in der Feuerwehr kann man zwischen dem 17. und 60. Lebensjahr sein. Doch was kommt davor und was danach? Vom 10. Lebensjahr an kommt man in die Jugendfeuerwehr, dann folgt die aktive Dienstzeit und auch nach dem 60. Lebensjahr, wenn man aus dem aktiven Dienst ausscheidet, kommt noch etwas für den Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau, nämlich die „Alters- und Ehrenabteilung“.
Man geht zwar nun praktisch „in Rente“, bleibt aber doch ein Mitglied in der Feuerwehr. Man bleibt so der Feuerwehr noch eng verbunden. So stehen die Senioren „ihrer“ Feuerwehr nach wie vor mit Rat zur Seite, denn die in vielen Jahren erworbene Kenntnisse geben sie gerne an die jüngeren Kameraden und Kameradinnen weiter. Einen Sonderfall bilden diejenigen Feuerwehrmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den aktiven Dienst verrichten können. Sie werden unabhängig von ihrem Alter, in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen und bleiben somit ebenfalls Mitglied der Feuerwehr. In der Gemeinde Langerwehe gibt es somit logischerweise auch eine Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Mitglieder treffen sich regelmäßig in den einzelnen Löschgruppen und im laufenden Jahr werden einige Besichtigungen oder ähnliches mit der gesamten Ehrenabteilung der Gemeindefeuerwehr Langerwehe unternommen. So bleibt der Kontakt untereinander und auch mit der Feuerwehr erhalten.